Datenschutz

Unten sind die Datenschutzbestimmungen ausführlich dokumentiert. Wenn du auf weiter zur Fragebogeneingabe klickst, akzeptierst du diese Regelungen für dich.




hier weiter zur Fragebogeneingabe
oder lieber erst die Gebrauchsanleitung?

Sämtliche personenbezogene Daten werden nie an Gemeinden oder andere Organisationen, die Endlich-Leben-Gruppen organisieren, weitergegeben.
Sie erhalten nur Gruppen-Sammelauswertungen (nie aber Einzelauswertungen oder Hinweise auf Codenamen, Alter und Bildung der Teilnehmenden).
Personenbezogenen Daten werden gemäß Datenschutzbestimmungen* vertraulich behandelt. Um deine Daten anonym weiterverarbeiten zu können, benötigst du ein Kennwort (= Codename). Dieses Kennwort wird immer getrennt von den Daten deiner E-Mail für den Gruppennewsletter gespeichert, so dass eine Zuordnung zu deiner Person oder deiner E-Mailadresse technisch ausgeschlossen ist.

Hier folgen nun die Details…

Datenschutzbestimmungen

Gemäß den Internationalen Richtlinien für die Testanwendung, Version 2000 (Deutsche Fassung)

Die Richtlinien für Testanwendungen wurden vom Beirat der International Test Commission auf seinem Kongress im Juni 1999 in Graz/Österreich offiziell angenommen. Ebenso akzeptierte die "European Federation of Professional Psychologists Associations' Task Force on Tests and Testing" die Richtlinien auf ihrem Treffen im Juli 1999 in Rom. Copyright für die deutschsprachige Fassung: ZPID © 2001

Mit dem Endlich-Leben-Arbeitsbuch und den Erklärungen in dem Dokument Gebrauchsanweisung zur Fragebogeneingabe werden
• die Probanden vor dem Test darüber informiert, welchen Zweck die Diagnostik verfolgt, welcher Art der Test ist, wer Kenntnis über die Ergebnisse erhalten wird und wofür diese verwendet werden sollen;
• im Vorfeld darüber informiert, zu welchem Zeitpunkt der Test stattfinden wird und Ergebnisse vorliegen werden und inwieweit die Probanden oder andere Personen Kopien des Tests, ihrer ausgefüllten Antwortbögen oder ihrer Testwerte erhalten können;
• die Testvorgabe und die Interpretation der Testergebnisse durch ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen;
• Probanden zuverlässig darüber informiert, dass sie ihre Test- ergebnisse so bald wie möglich nach dem Test in einfach verständlicher Form erläutert bekommen werden;
• sichergestellt, dass Probanden über die Vertraulichkeit ihrer Testergebnisse im Rahmen der Gesetzgebung und fachkompetenten Handelns in der Praxis informiert sind;
• Probanden darüber informiert, wer Zugang zu ihren Ergebnissen haben wird und unter welchen Bedingungen welche Testwerte freigegeben werden;
• Probanden zuverlässig über Möglichkeiten informiert, wie sie Beschwerden einreichen oder Probleme ansprechen können;
Ich teile hiermit den teilnehmenden Probanden mit, dass ich von ihnen erwarte...
• mögliche Fragen vor Testbeginn den Gruppenleitungen oder mir zu stellen, wenn Unklarheit darüber besteht, warum und auf welche Weise der Test angewendet wird, was von ihnen verlangt wird und was mit den Ergebnissen geschehen wird;
• mich zu informieren, falls besondere Gegebenheiten vorliegen, von denen sie annehmen, dass sie die Testergebnisse ungültig machen könnten oder die sie berücksichtigt wünschen.

Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2002

§ 2 a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie nötig zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

§ 3 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit die betroffene Person eingewilligt hat.

§ 3 a Einwilligung der Betroffenen
(1) Die Einwilligung der Betroffenen ist nur wirksam, wenn sie auf deren freier Entscheidung beruht. Sie sind auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist die Einwilligungserklärung im äußeren Erscheinungsbild der Erklärung hervorzuheben.

(2) Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung liegt ein besonderer Umstand im Sinne von Absatz 1 Satz 3 auch dann vor, wenn durch die Schriftform der bestimmte Forschungszweck erheblich beeinträchtigt würde. In diesem Fall sind der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 und die Gründe, aus denen sich die erhebliche Beeinträchtigung des bestimmten Forschungszwecks ergibt, schriftlich festzuhalten.

(3) Soweit besondere Arten personenbezogener Daten nach § 2 Abs. 11 erhoben, verarbeitet oder ge- nutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.

Datensammlung – Technische Verfahren

Daten werden auf einem internetgestützten Server unter den notwendigen Schutzmaßnahmen gegen unberechtigte Nutzung gesammelt. Dabei ist zu beachten, dass bei der Eingabe von Daten eine ungesicherte Verbindung zum Server besteht und keine Garantie übernommen werden kann, dass die Eingabe nicht unbefugt abgehört werden kann. Da die personenbezogenen Daten aber anonymisiert eingegeben werden, besteht keine Gefahr des direkten Missbrauchs. Zu beachten ist aber, dass die IP-Verbindung des Computers in der Regel für andere sichtbar ist und vom Provider gespeichert wird.


Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)


…regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischeren Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden.
Betroffene (natürliche Personen, über die Daten bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen gespeichert sind), haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgende (gem. § 6 Abs. 1 BDSG) unabdingbare Rechte:
• Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind
• Auskunft darüber, aus welchen Quellen diese Daten stammen und zu welchem Verwendungszweck sie gespeichert werden
• Berichtigung von falschen personenbezogenen Daten
• Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu untersagen
• Löschung seiner Daten
• Sperrung seiner Datensätze
• Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Zugang zu den anonymisierten Daten

haben nur Franz Fischer, Psychotherapeut und Helge Seekamp als Projektverantwortlicher der Datenerhebung für die Selbsttest-Fragebogen, sowie speziell beauftragte Personen zur statistischen Auswertung der Daten. Franz Fischer hat die Fachaufsicht über die korrekte Verwendung der technischen und statistischen Auswertungsmethoden.

Verantwortlich und haftbar für Gebrauch und Auswertung aller Daten ist Projektleiter

Pfarrer Helge Seekamp
Heustr. 59, 32657 Lemgo,
Deutschland
fon: +49-(0)5261-93 44 66
mail: admin@endlich-leben.net


Erklärung jedes Teilnehmenden

Mit Übersendung der ausgefüllten Fragebögen oder internetgestützer Eingabe von Daten erkläre ich mich einverstanden, dass meine Daten anonym für Forschungszwecke ausgewertet werden dürfen. Ich bin mir bewusst, dass eine anonyme Auswertung der Daten grundsätzlich nur per Internet möglich ist. Darum akzeptiere ich, dass es für postalische Übermittlung von Fragebögen keine direkte Auswertung geben wird.
In der Anfangsphase (2009-2010) akzeptiere ich den Umstand, dass einige Auswertungen noch unvollständig und damit vorläufig sein können, bis genügend repräsentatives Material gesammelt ist, so dass statistisch sinnvolle Ergebnisse weitergegeben werden können.
Ich unterstütze mit meinen Eingaben gerne die Erforschung und Qualitätssicherung der Endlich-Leben-Gruppenarbeit.